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| Das Schweizer Arbeitsrecht umfasst die Teilrechtsgebiete Einzelarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag (GAV) und Normalarbeitsvertrag. Hier finden Sie insbesondere Informationen zum Individualarbeitsrecht bzw. dem Arbeitsvertrag, der Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt. |
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